Einbruchschutz-Förderung

Gute Neuigkeiten in Sachen Einbruchschutz:

Die KfW hat die Einbruchschutz-Förderung überarbeitet. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20% (vorher 10%) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10% gewährt.

Einzelheiten erfahren Sie in unserem Downloadbereich

 

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